Der Weg zu uns


Die sprachtherapeutische Behandlung wird bei Kindern vollständig von der Krankenkasse bezahlt.

Rezepte (Heilmittelverordnungen) stellt der Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäde u.a.) aus, nachdem er eine eingehende Untersuchung durchgeführt hat und eine sprachtherapeutische Behandlung für sinnvoll hält.

Nach der Diagnostik wird entschieden, ob und wann mit einer Behandlung begonnen werden sollte.

Bei Erwachsenen (über 18 Jahre) sind die Rezepte in der Regel zuzahlungspflichtig (10 Euro pro Rezept plus 10 % des Rezeptwertes).

Erwachsene mit geringem Einkommen werden von der zuständigen Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.